1. Beginn der Vereinbarung
a) Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde.
b) Die Vereinbarung besteht, bis die Einheiten aufgebraucht sind.
2. Höhe der Beiträge
a) Der Betrag wird per Rechnung mit dem Kunden abgerechnet.
b) Im Falle von Barzahlung oder Überweisung wird pro Bearbeitungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 erhoben.
c) Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt die R1 Sportsclub GmbH ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
3. Angebotsumfang
a) Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweiligen Termine im Umfang der persönlichen Vereinbarung zu nutzen.
4. Pflichten des Mitglieds
a) Für Reparaturen und Renovierungen behält sich die R1 Sportsclub GmbH das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.
5. Nutzungsbedingungen
a) Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen und die von der R1 Sportsclub GmbH ausgegebene und im Center aushängende Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des Personals des R1 Sportsclub ist in jedem Falle Folge zu leisten.
b) Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisung des Personals, so ist die R1 Sportsclub GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon abhängig gilt ein Außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund.
c) Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied des R1 Sportsclub ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
d) Der Verzehr von Alkoholischen Getränken und Speisen ist ausschließlich im Bereich der Theke und der Lounge gestattet. Der Verzehr von Mitgebrachten nicht alkoholischen Getränken ist im gesamten Sportsclub erlaubt.
e) Die Verwendung von zerbrechlichen Gegenständen (z.B. Glasflaschen) ist ausschließlich im Bereich der Theke und Lounge gestattet. In allen anderen Räumen sind zerbrechliche Gegenstände ausdrücklich nicht gestattet.
6. Höhere Gewalt
a) Wird es die R1 Sportsclub GmbH aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
7. Gesundheit des Mitglieds
a) Der R1 Sportsclub empfiehlt jedem Mitglied einen Arzt für einen Test der gesundheitlichen Eignung zu konsultieren. Der R1 Sportsclub übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds.
8. Haftung
a) Der R1 Sportsclub haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch den R1 Sportsclub und seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
b) Die Haftungssumme ist für Sachschäden auf EUR 500.000 für Personenschäden auf EUR 1.000.000 beschränkt.
9. Wertgegenstände
a) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des R1 Sportsclub wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das zur Verfügung stellen von Spinden begründet keinerlei Pflichten von dem R1 Sportsclub in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
10. Minderjährige
a) Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Es wird keine Haftung übernommen.
11. Datenschutzerklärung
a) Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch den R1 Sportsclub zu. Der R1 Sportsclub ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für den R1 Sportsclub. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit wiederrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weiter gegeben oder diesen zugänglich gemacht.
12. Sollten einzelne Bestimmungen
der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt